Lübecker Ruder-Gesellschaft von 1885 e.V.

Anmeldung zum Rudern

Die nachstehenden Regeln gelten für alle Mitglieder unabhängig vom persönlichen Impfstatus bzw. Genesenenstatus.

  • Wer in den vergangenen 14 Tagen auf eine Covid-19-Erkrankung hinweisenden Symptome oder wissentlich Kontakt zu Covid-19-infizierten Personen hatte, muss dem Sportbetrieb fernbleiben.
  • Alle geltenden Hygiene- und Abstandsregeln aufgrund der Verordnungen, Erlasse und Richtlinien des Landes Schleswig-Holstein, der Hansestadt Lübeck, des Deutschen Olympischen Sportbundes sowie des Deutschen Ruderverbandes sind verbindlich einzuhalten!
  • Für jeglichen Sportbetrieb gilt der „Allgemeine Hygieneplan“. Mit der Teilnahme am Sportbetrieb erkennen die Nutzerinnen und Nutzer einschl. Gäste den „Allgemeinen Hygieneplan“ an und verpflichten sich, diese einzuhalten! Zuwiderhandlungen können zu Ausschluss vom Sportbetrieb führen.

Hygieneplan für den Sportbetrieb in der LRG und in der LFRG

Allgemeines

  1. Gesunderhaltung und Infektionsvermeidung haben oberste Priorität!
  2. Sportler/innen mit jeglichen Krankheitssymptomen haben dem Sportbetrieb fernzubleiben! Mit Betreten des Geländes, insbesondere der Umkleide-, Sanitär- oder Trainingsräume versichern die Sportlerinnen/Sportler, dass sie in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt zu COVID-positiven Personen hatten oder selbst eine Erkrankung hatten.
  3. Die Bestimmungen der Landesverordnung des Landes Schleswig-Holstein und der Allgemeinverfügung der Hansestadt Lübeck in der jeweils gültigen Fassung, insbesondere Hygieneregeln und die geltenden Zugangsbestimmungen sind in allen Räumen, auf dem Bootsplatz und auf dem Steg zwingend einzuhalten.

Umkleiden und Duschen

  1. Die Umkleiden und Duschen dürfen nur unter Einhaltung ausgewiesenen Kapazitätsgrenzen genutzt werden. Außerdem gilt:
    1. Mund-Nase-Bedeckung tragen!
    2. Begegnungen in engen Fluren meiden!
    3. Kontaktreiche Begrüßungen unterlassen!
    4. Hände desinfizieren oder waschen!
    5. Abstand einhalten!
    6. Aufenthaltsdauer minimieren!
    7. Möglichst weiterhin in Sportzeug kommen und zuhause duschen!
    8. Aktiv zu Hygiene und Sauberkeit beitragen!

Indoorsport

  1. Die Nutzung des Fitness- und Ergometerraumes ist ausschließlich nach Anmeldung beim Trainer erlaubt! Zugewiesene Nutzungszeiten sind einzuhalten.
  2. Kraftraum und Ergometerraum werden getrennt und sind durch separate Zugänge zu betreten. Die Verbindungstür bleibt geschlossen
  3. Die pro Raum festgelegten maximalen Personenzahlen sind einzuhalten. (Zur Zeit max. 10 Pers. pro Etage)
  4. Beim Betreten und Verlassen der Trainingsräume müssen die Hände mit den bereitstehenden Mitteln desinfiziert werden.
  5. Händeschütteln, Umarmungen und andere kontaktreiche Begrüßungen sind nicht gestattet. Gemeinschaftliches Training mit Körperkontakt ist untersagt.
  6. Der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ist einzuhalten.
  7. Gesperrte Geräte dürfen nicht genutzt werden.
  8. Das Tragen einer Maske wird empfohlen, ist beim Training aber freiwillig.
  9. Alle Sportler/innen bringen ihr eigenes Getränk mit. Um Verwechselungen auszuschließen, sind Getränke-Behältnisse eindeutig namentlich zu kennzeichnen.
  10. Zum Training muss ein eigenes, großes Handtuch mitgebracht werden, das nach jedem Training zu waschen ist.
  11. Die Kontaktflächen aller Sportgeräte werden nach dem Training gereinigt. Die Ergometer werden zusätzlich zur üblichen Reinigung desinfiziert (Griffe und Sitzflächen). Mittel stehen dafür bereit.
  12. Für Training in öffentlichen Sporthallen sind die von der Hansestadt Lübeck – Bereich Schule und Sport – vorgegebenen Hygienekonzepte zwingend einzuhalten.
  13. Situationsbedingt kann eine Beschränkung der beschriebenen Nutzungsmöglichkeiten erforderlich werden. Allen Anweisungen der Trainer und des Vorstandes ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen führen zum Ausschluss vom Sportbetrieb.

Rudern und Paddeln

  1. Jede Fahrt ist vollständig mit allen Namen ins Fahrtenbuch einzutragen!
  2. Das Material ist nach JEDER Fahrt mit den bereit gestellten Mitteln gründlich zu reinigen. Griffe und Sitze sind mit (warmem) Seifenwasser zu reinigen.
  3. Es wird empfohlen, die Hände vor und nach dem Wassertraining zu desinfizieren.

Schlussbemerkung

  1. Sportlerinnen und Sportler, die gegen diesen Hygieneplan verstoßen, werden vom Sportbetrieb ausgeschlossen! Kosten, die aufgrund von Verstößen entstehen, müssen von den Zuwiderhandelnden übernommen werden.

Diese Hygieneplan für den Sportbetrieb gilt ab dem 12. Januar2022 bis auf Widerruf.

Ansprechpartner für Ruderbetrieb und Bootsnutzung:

LRG: Karsten Schwarz, Henning Lippke: [email protected],
Björn Lötsch: [email protected]

LFRG: Helga Lange: [email protected], Gudrun Erdmann: [email protected] 

Übersicht Sportmöglichkeiten April 2022

Allgemeiner Hygieneplan23032022

Hygieneplan Umkleiden

Umkleidekapazitäten

Zehn Leitplanken des DOSB

DRV-Leitlinien Rudersport

DOSB-Regeln Halle/Indoorsport